Wie weit geht die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten bei der Produktion im Ausland?
„Toll, dass so viele aus Vreden und dem Kreis Borken zu diesem Diskussionsabend im Rahmen der Fairen Woche 2020 und der Ausstellung „Zvirimudombo“ ins kult nach Vreden gekommen sind. Es zeigt, dass das sogenannte Lieferkettengesetz viele Menschen berührt und dass Veränderungen zu mehr sozialen und ökologischen Standards gewünscht sind“, begrüßte Monika van Beek die Interessierten, die der Einladung des Eine-Welt-Kreises Vreden, des Ausschusses Mission-EINE-WELT der Pfarrgemeinde St.Georg und des Evangelischen Ausschusses Mission, Ökumene und Weltverantwortung gefolgt waren.

Faire Woche 001
Die Referentin Eva Maria Reinwald vom Institut Südwind Bonn verdeutlichte an Beispielen, dass nur mit einem gesetzlichen Rahmen die Voraussetzungen für wirksamen Umweltschutz und die Achtung von Menschenrechten durch deutsche Unternehmen im Ausland umgesetzt werden können. Durch den Dammbruch bei einer brasilianischen Eisenerzmine sterben 272 Menschen – obwohl der TÜV Süd Brasilien kurz zuvor die Sicherheit des Damms zertifiziert hat. Vor einer Platin-Mine in Südafrika werden 34 streikende Arbeiter erschossen und BASF macht mit dem Betreiber der Mine weiterhin gute Geschäfte. Überall auf der Welt leiden Mensch und Natur unter den gewissenlosen Geschäften deutscher Unternehmen.
Nach neuesten Umfragen unterstützen 76% der deutschen Bevölkerung die Forderung nach einem gesetzlichen Rahmen für die Verantwortung der deutschen Unternehmen.
Die Ziele der Gesetzesinitiative, nämlich die Einhaltung der Menschenrechte, unterstützte der Textilunternehmer Michael Siemen aus Bocholt , der als Diskussionspartner teilnahm und die Position der Textilindustrie verdeutlichte. Michael Siemen zeigte auf, welche Anforderungen an Textilunternehmen gestellt werden, die -wie sein Betrieb- nach dem hohen internationalen Standard GOTS zertifiziert sind und soziale sowie ökologische Standards einhalten. Strittig war in der Diskussion, die von Pfarrerin Heike Bergmann moderiert wurde, besonders der Punkt, bis zu welchen Schritten ein deutscher Unternehmer für die Einhaltung der Menschenrechte in der Produktionskette verantwortlich ist und ob bei Menschenrechtsverletzungen ausländische Arbeiter das deutsche Unternehmen in Deutschland verklagen können.
Deutlich gemacht wurde besonders auch, dass freiwillige Verpflichtungen bei sehr vielen Unternehmen in den vergangenen Jahren kaum zu Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder dem Verbot von Kinderarbeit z.B. in den Kakaoplantagen geführt haben.
Detaillierte Informationen zum Thema und Online Petitionen an den Wirtschaftsminister sind zu finden unter www.Lieferkettengesetz.de/

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